Bezirksdirektor
Lutz Zimmermann
Tipps zum Ausfüllen des Leistungsauftrages
Heil- und Hilfsmittel
Bitte reichen Sie mit der Rechnung auch die ärztliche Verordnung mit ein. (Bei Sehhilfen reicht auch eine Refraktionsbestimmung des Optikers.)
Heil und Kostenpläne
Heil- und Kostenpläne sollen vor Behandlungsbeginn vorgelegt werden. Wir bestätigen dann Ihren Anspruch und nennen Ihnen ggf. Möglichkeiten zur Senkung der Kosten und Ihres Eigenanteils. Bitte beachten Sie, dass bei Nichtvorlage des Heil- und Kostenplans vor Behandlungsbeginn die erstattungsfähigen Aufwendungen vorab gekürzt werden.
Selbstbehalt/Beitragsrückerstattung
Falls Sie einen Beitrag sparenden Selbstbehalt vereinbart haben, empfehlen wir Ihnen, uns die Belege erst dann zu geben, wenn der entsprechende Betrag überschritten ist. Sammeln Sie bitte auch Belege über kleinere Beträge, vielleicht ist eine Beitragsrückerstattung für Sie günstiger.
Unfall
Hatten Sie einen Unfall im Dienst, im Beruf oder in der Schule? Reichen Sie dann bitte Ihre Belege zunächst bei der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. der Schulverwaltung ein. Bitte informieren Sie uns auch, wenn ein anderer den Unfall verschuldet hat, und ergänzen Sie bitte Ihre Angaben um eine kurze Unfallschilderung.
Anschrift/Konto
Falls sich Ihre Anschrift oder Ihr Konto ändert, informieren Sie uns bitte – auch unabhängig von einem Leistungsauftrag. Das können Sie übrigens auch gleich hier online!
Versicherungsnummer
Bitte teilen Sie uns bei allen Zuschriften Ihre Versicherungsnummer mit.
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- Zusatzversicherungen.
- Weiteres Internetangebot: versicherung.de

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