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28.05.2010 Kleiner Verhaltenskatalog für Grillbegeisterte

Die US-Amerikaner kürzen es ‚BBQ` ab, die Australier nennen es liebevoll ‚barbie`, die Italiener benutzen das raffiniert klingende ‚la griglia` – bei uns heißt der Spaß schlicht ‚Grillen`. In allen grillbegeisterten Ländern ist allerdings eines immer gleich: Sobald das Wetter stimmt, wird die Holzkohle geschürt und die Koteletts mariniert. Und auch national wie international wird es immer den einen Nachbarn geben, dem die Grillerei stinkt.

Ein deutsches ‚Grillrecht` gibt es bei uns nicht. Es gelten die Prinzipien des Anstandes und der Rücksichtnahme. Gegrillt werden darf überall auf heimischem Terrain; allerdings nur so, dass nicht zu viel Rauch entsteht und dass Qualm und Gerüche nicht in die Nachbarwohnungen oder -häuser ziehen. Und hier liegt das Problem. Was über das zumutbare Maß hinausgeht, hängt meist sehr vom subjektiven Empfinden der Beteiligten ab. Allerdings muss die Beeinträchtigung schon nachweislich vorhanden sein, damit ein gerichtliches Grillverbot ausgesprochen werden kann.

Oft gilt beim standesgemäßen Grillen die Regel: Wo Rauch ist, ist auch Lärm. Alkoholische Getränke und Sonne tun ihr übriges. Hier gelten allerdings klare Vorschriften: Ein Anruf beim Ordnungsamt schafft Klarheit über das geltende Recht. Auch ein Blick in die Hausordnung – sofern vorhanden - kann hilfreich sein. Als allgemeine Schmerzgrenze sollte der Grillfestveranstalter 22 Uhr im Hinterkopf behalten. Wer danach weiter lärmt, riskiert ein Bußgeld.

Grillen? Aber sicher!
Neben den eher gutgemeinten Verhaltensregeln gibt es auch jene, die lebensnotwendig sind. Damit eine Grillparty ohne Blaulicht endet, sollten grundsätzliche Sicherheitsvorkehrungen berücksichtigt werden. Ein Grill gehört an einen ebenerdigen, windgeschützten Platz, damit plötzlicher, durch eine Windböe verursachter Funkenflug nicht ein Feuer oder einen Schwelbrand auslöst. Kleine Kinder haben in der Nähe des Grillfeuers nichts zu suchen. Der Sandkasten sollte daher weit genug entfernt sein.

Beim Entfachen der Kohle sind Benzin oder Spiritus als Beschleuniger tabu. Viel schwere Brandunfälle durch Stichflammen oder Verpuffungen gehen zu Lasten dieser Substanzen. Nehmen Sie immer feste, TÜV-geprüfte Grillanzünder. Neben den Grill gehört ein Eimer Wasser. Haben Sie immer eine schwer entflammbare Decke in Reichweite. Ein Erste-Hilfe-Koffer ist ebenfalls kein Luxus, sondern Pflicht.

Im Falle eines Unfalls mit Brandverletzungen muss schnell gehandelt werden. Steht der Betroffene in Flammen, muss dieser sofort festgehalten und die Flammen mit Hilfe einer Decke erstickt werden. Ist keine Decke zur Hand, wälzen Sie die Person auf dem Boden hin und her und übergießen Sie sie mit Wasser. Durch panisches Weglaufen wird das Feuer nur angefacht!

Brandwunden müssen schnellstmöglich gekühlt werden. Lassen Sie Wasser über die Brandwunden laufen – mindestens 10 – 15 Minuten lang. Verständigen Sie spätestens jetzt den Rettungsdienst. Die gekühlten Wunden müssen aufgrund der hohen Infektionsgefahr mit einem sterilen Verbandtuch abgedeckt werden. Wenn der Verletzte friert, wärmen Sie ihn mit einer Decke, aber achten Sie darauf dass die Decke nicht auf die Verletzungen drückt. Achten Sie auf Kreislauf und Atmung des Verletzten – je größer die Verbrennung, desto höher das Schockrisiko.

Auch die besten Sicherheitsmaßnahmen können Unfälle nicht immer verhindern. Um im Notfall einem Verletzten aktiv beistehen zu können, sollten Sie sich die ‚Vier-S-Regel’ einprägen:

Sage, dass du da bist und dass etwas geschieht.
Schirme das Notfallopfer vor Zuschauern ab.
Suche vorsichtigen Körperkontakt. Lassen Sie den Verletzten spüren, dass Sie da sind.
Sprich und höre zu.

Da in Deutschland im Schnitt nach acht Minuten professionelle Hilfe vor Ort ist, bedeutet es einem Verletzten viel, wenn er in diesen schwierigen Minuten Beistand erfährt. Auch wenn ein Helfer sich nicht zutraut, medizinische Hilfe zu leisten, kann er so einen wichtigen Beitrag leisten.

Sollten Sie einmal in die Situation geraten einen Notruf zu tätigen, so achten Sie unbedingt darauf, dass Sie der Notrufzentrale alle wichtigen Informationen an die Hand geben. Am besten prägen Sie sich dafür die so genannte ‚Vier-W-Regel’ ein:

1. Wo ist der Unfall geschehen? (Ort, Straße, Hausnummer und Stockwerk )
2. Was ist passiert? Möglichst kurze Beschreibung der Notfallsituation, damit bereits im Vorfeld wichtige Maßnahmen von der Rettungsleitstelle bedacht werden können.
3. Wie viele Personen sind verletzt? Wichtig, damit genügend Personal und Einsatzwagen zur Unfall-Stelle geschickt werden.
4. Welche Verletzungen können Sie bei den Betroffenen erkennen? Sind die Verletzungen gegebenenfalls lebensbedrohlich?

Beantworten Sie Nachfragen der Leitstelle möglichst ruhig und genau. Legen Sie erst auf, wenn das Gespräch von der Leitstelle aus beendet wird.

Und ein Letztes: Die durchgeglühte Grillkohle muss über Nacht völlig erkalten, bevor sie in der Mülltonnen entsorgt werden kann.

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