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13.04.2010 Pferdehaftpflichtversicherung: So schützen sich Pferdehalter und Reitbeteiligung

Das „Luxushaustier“ Pferd ist nicht nur ein sehr teures und arbeitsintensives Vergnügen, die Pferdehaltung bringt auch erhebliche Haftungsrisiken mit sich. Dabei können Pferdehalter sich nicht aus der Haftung entziehen, da es nicht auf ihr Verschulden ankommt. Der Abschluss einer umfassenden Pferdehaftpflichtversicherung ist daher ein Muss. Sofern eine Reitbeteiligung mit im Sattel sitzt, muss die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Pferdes darauf angepasst werden.

Was ist unter einer Reitbeteiligung eigentlich zu verstehen? Aus rechtlicher Sicht ist die Reitbeteiligung eine Person, die das Pferd des Halters regelmäßig und gegen eine Kostenbeteiligung reitet. Die Rechtsprechung unterstellt, dass eine ständige Reitbeteiligung sich des Risikos im Umgang mit dem Pferd bewusst ist und durch die Kostenbeteiligung eine selbstständige Mithaltereigenschaft am Pferd erworben hat. Es empfiehlt sich dringend, die Reitbeteiligung in die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Pferdes aufnehmen zu lassen. Die Reitbeteiligung zählt dann zu den versicherten Personen und kann aus dem Vertrag keine eigenen Schäden geltend machen.

Vorteile für die Reitbeteiligung: Die Tierhalterhaftpflicht tritt auch bei einem Reiterfehler ein und verlangt keinen Regress von ihr. Schäden an Dritten, die während des Umgangs mit dem Pferd verursacht werden, sind über die Pferdehaftpflichtversicherung ebenfalls abgedeckt.

Tipp: Pferdehalter sollten darauf achten, dass ihre Pferdehaftpflicht bedingungsgemäß vorsieht, dass die Reitbeteiligung namentlich aufgeführt wird. Von selbstgestalteten „privaten“ Verträgen, über die Haftungsausschlüsse vereinbart werden, sollten Pferdebesitzer lieber Abstand nehmen. Solche Vereinbarungen haben häufig aus rechtlicher Sicht keinen Bestand. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist eine gute Pferdehaftpflichtversicherung, die das Reitbeteiligungsrisiko explizit einschließt, absolut empfehlenswert.

Darüber hinaus ist allen Reitern (Pferdebesitzer und Reitbeteiligung) der Abschluss einer Privaten Unfallversicherung zu empfehlen, die bei bleibenden Gesundheitsschäden eine Invaliditätsleistung einschließt.

Auch weitere Versicherungen wie eine Tierlebens- oder Krankheitskostenversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung können sinnvoll sein. Dies sollten Reiter am besten mit einem Versicherungsexperten klären.

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