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Versicherungen, private Krankenversicherungen, Lebensversicherungen, Sachversicherungen
Gera
 
Bezirksdirektion
Gera
Zschochernstraße 54
07545 Gera
Tel.: (03 65) 2 90 - 86 0
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Ihr Ansprechpartner
Bezirksdirektor
Lutz Zimmermann

Gesetzlich vorgeschriebener 10 %-Zuschlag

Seit der Gesundheitsreform 2000 schreibt der Gesetzgeber verpflichtend vor, dass bei privaten Krankheitskosten-Vollversicherungen ein gesetzlicher Beitragszuschlag in Höhe von 10 % erhoben wird. Dieser Zuschlag wird ab Alter 65 zur Finanzierung bzw. Milderung von dann notwendigen Beitragserhöhungen verwendet. Ab Alter 80 werden noch verbliebene Restbeträge zur Beitragssenkung eingesetzt.

Somit wird der zu erwartende medizinische Fortschritt heute schon für morgen zum Teil vorfinanziert. Mit dem 10 %-igen Zuschlag wird ein zusätzliches Alterspolster aufgebaut, das praktisch eine vorweggenommene Inflationssicherung darstellt.

Beteiligung des Arbeitgebers am zusätzlichen Alterspolster
Als privat krankenversicherter Arbeitnehmer hat man den zusätzlichen Vorteil, dass man den 10 %-igen Zuschlag nicht alleine aufbringen muss, sondern dass sich dabei der Arbeitgeber im Rahmen der gesetzlichen Regelungen über den Arbeitgeberzuschuss zur Hälfte daran beteiligt.

Wie sieht es in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus?
Neben den "Kostentreibern" (allgemeiner Preissteigerungen, technischer Fortschritt und die steigende Lebenserwartung) steht die GKV vor einem Problem, das unlösbar erscheint: Die Auswirkungen der sich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten ändernden Altersstruktur.

Ist es ratsam, als privat Versicherter für das Alter vorzusorgen?
Die private Vorsorge spielt auch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlag eine wichtige Rolle. Zum Beispiel müssen Arbeitnehmer mit einer gegenüber ihrem letzten Gehalt deutlich niedrigeren Rente auskommen, wenn sie Rentner werden.

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Finanzierungsrente

Wer zahlt die Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Rentenalter? Sicherlich haben Sie sich diese Frage schon gestellt. Egal ob Arbeitnehmer oder Selbstständiger, wenn Sie aus dem Erwerbsleben ausscheiden, müssen Sie die Beiträge komplett selbst finanzieren. Sorgen Sie deshalb schon heute vor. Mit der Barmenia-Finanzierungsrente.

Beitragsermäßigung im Alter
Was würden Sie sagen, wenn sich Ihr Beitrag zur privaten Krankenversicherung  im Alter reduzieren würde? Unmöglich? Nein, denn mit dem Zusatzbaustein EB - der Beitragsermäßigung im Alter - können Sie wählen, um wieviel Euro sich Ihr monatlicher Beitrag im Alter reduzieren soll.
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