Bezirksdirektor
Lutz Zimmermann
Betriebliche Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
Arbeitnehmer - vor allem leitende Angestellte - erhalten vielfach von ihren Arbeitgebern eine betriebliche Altersversorgung.
Doch wie sieht es mit der Versorgung der Gesellschafter- Geschäftsführer einer GmbH aus? Normalerweise bestehen nur geringe oder gar keine Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Hier bietet sich eine zusätzliche Versorgung in Form der betrieblichen Altersversorgung an. Denn alle Vorteile, die der Gesetzgeber für Arbeitnehmer eingeräumt hat, können auch für einen Gesellschafter-Geschäftsführer genutzt werden, weil er steuerlich als Arbeitnehmer anzusehen ist. Speziell für Gesellschafter bietet sich die Pensionszusage an.
Die Pensionszusage
Eine über die Grundversorgung hinausgehende Absicherung erreicht der Gesellschafter-Geschäftsführer dadurch, dass ihm die GmbH zusätzlich zur Direktversicherung eine Pensionszusage auf Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrente erteilt. Zur Finanzierung der Pensionszusage werden Pensionsrückstellungen nach § 6 a EStG gebildet. Die Pensionszusage muss schriftlich erteilt werden.
Alle Vorteile auf einen Blick...
| ...für die GmbH |
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| ...für den Gesellschafter-Geschäftsführer |
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