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Bezirksdirektor
Zahnersatz – Befundbezogene Festzuschüsse
Der Zahnersatz bleibt weiterhin– auch wenn viel über mögliche Änderungen diskutiert wurde - über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert.
Was hat sich geändert?
Die gesetzliche Krankenversicherung leistete bei Zahnersatz bislang nur einen prozentualen Zuschuss. Seit dem 01.01.2005 wird dieser Zuschuss in Form von so genannten befundbezogenen Festzuschüssen gezahlt.
Was heißt das für gesetzlich Versicherte?
Im Vergleich zum bisherigen prozentualen Zuschuss ändert sich für die meisten Versicherten nicht viel, solange sie die Regelversorgung in Anspruch nehmen. Die Festzuschüsse betragen 50%, 60% oder 65% der Regelversorgungsleistungen – je nachdem, über welchen Zeitraum der Versicherte zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen beansprucht hat.
Wünscht der Versicherte eine Versorgung auf höherem Niveau als es der Regelversorgung entspricht, wird es zu Mehrkosten kommen, für die der gesetzlich Versicherte komplett selbst aufkommen muss.
Fazit: Welche Versorgung Sie als gesetzlich Versicherter auch wählen, die schmerzhafte Eigenbeteiligung beträgt schon bei einer scheinbar kleinen Zahnersatz-Versorgung schnell mehrere hundert Euro.
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Als Selbstständiger oder freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie eine private Krankenvollversicherung abschließen und somit bei günstigen Beiträgen den Leistungsumfang Ihrer Krankenversicherung selbst bestimmen.